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   BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 48/03   

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https://dejure.org/2004,5835
BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 48/03 (https://dejure.org/2004,5835)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2004 - AnwZ (B) 48/03 (https://dejure.org/2004,5835)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03 (https://dejure.org/2004,5835)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eines aus Altersgründen aus dem Staatsdienst ausgeschiedenen Richters - Prüfung von Versagungsgründen wegen einer möglicherweise beeinträchtigten Ausübung der Interessen von Mandanten wegen der vorherigen Tätigkeit als Richter ...

  • Judicialis

    BRAO § 20 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01

    Zulassung eines ehemaligen Lebenszeitbeamten zur Rechtsanwaltschaft; Erledigung

    Auszug aus BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 48/03
    Diese Bestimmung ist - wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung im einzelnen ausgeführt hat (vgl. Beschl. vom 13. Januar 2003 - AnwZ(B) 59/01, NJW 2003, 965, bestätigt durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. März 2003 (1 BvR 450/03) - durch die Neufassung des § 78 ZPO entgegen der Auffassung des Antragstellers weder obsolet geworden, noch bestehen gegen ihre Verfassungsmäßigkeit Bedenken.
  • BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 36/02

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 48/03
    Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren wird eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (BGH, Beschl. vom 13. Oktober 2003 - AnwZ(B) 36/02).
  • BGH, 10.05.1971 - AnwZ (B) 20/70

    "Abstrakte Gefährdung" nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 BFAO

    Auszug aus BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 48/03
    Diese Vorschrift soll im Interesse der Rechtspflege der (abstrakten) Gefahr vorbeugen, daß Rechtsuchende den Eindruck gewinnen könnten, der als Anwalt bei einem bestimmten Gericht Zugelassene sei in der Lage, bei Wahrnehmung der Interessen seiner Auftraggeber - zum Schaden von dessen Gegnern -, persönliche Beziehungen zu Richtern und Beamten dieses Gerichts aus seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nutzbar zu machen (BGHZ 56, 142, 143).
  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06

    Besorgnis der Befangenheit der ehrenamtlichen Mitglieder des Anwaltssenats beim

    Er entscheidet als Beschwerdegericht in dem für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Verfahren (§ 42 Abs. 5, Abs. 6 BRAO) mit der absoluten Mehrheit der Stimmen (§ 196 Abs. 1 GVG) und ermittelt dabei als Tatsacheninstanz den Sachverhalt in eigener Verantwortung (BGH, Beschl. v. 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 36/02 n.v.; Beschl. v. 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03 n.v.).
  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 79/06

    Rechtsanwälte/ Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Er entscheidet als Beschwerdegericht in dem für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Verfahren (§ 42 Abs. 5, Abs. 6 BRAO) mit der absoluten Mehrheit der Stimmen (§ 196 Abs. 1 GVG) und ermittelt dabei als Tatsacheninstanz den Sachverhalt in eigener Verantwortung (BGH, Beschl. v. 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 36/02 n.v.; Beschl. v. 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03 n.v.).
  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 73/06

    Rechtsanwälte/ Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Er entscheidet als Beschwerdegericht in dem für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Verfahren (§ 42 Abs. 5, Abs. 6 BRAO) mit der absoluten Mehrheit der Stimmen (§ 196 Abs. 1 GVG) und ermittelt dabei als Tatsacheninstanz den Sachverhalt in eigener Verantwortung (BGH, Beschl. v. 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 36/02 n.v.; Beschl. v. 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03 n.v.).
  • BGH, 24.04.2007 - AnwZ (B) 8/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren würde eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (vgl. Henssler in: Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 42 Rn. 20; Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2003 - AnwZ(B) 36/02, vom 17. Mai 2004 - AnwZ(B) 48/03 und vom 25. April 2005 - AnwZ(B) 81/03).
  • BGH, 15.05.2006 - AnwZ (B) 46/05

    Versagung der Zulassung eines früheren Leitenden Stadtrechtsdirektors zur

    Diese Bestimmung ist - wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung im Einzelnen ausgeführt hat (Beschl. vom 13. Januar 2003 - AnwZ(B) 59/01, NJW 2003, 965; vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. Mai 2004 - AnwZ(B) 48/03) - durch die Neufassung des § 78 ZPO weder obsolet geworden, noch bestehen gegen ihre Verfassungsmäßigkeit Bedenken.
  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren würde eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (Senat, Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 36/02; vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03 und vom 25. April 2005 - AnwZ (B) 81/03).
  • BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 34/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren würde eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (vgl. Henssler in: Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 42 Rn. 20; Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2003 - AnwZ(B) 36/02, vom 17. Mai 2004 - AnwZ(B) 48/03 und vom 25. April 2005 - AnwZ(B) 81/03).
  • BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 12/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Ausschluss

    Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren würde eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (Senat, Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 36/02; vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03 und vom 25. April 2005 - AnwZ (B) 81/03).
  • BGH, 08.10.2007 - AnwZ (B) 65/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall;

    Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren wird eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (BGH, Beschl. vom 13. Oktober 2003 - AnwZ(B) 36/02; Beschl. vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03).
  • BGH, 25.04.2005 - AnwZ (B) 81/03

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren würde eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (vgl. Henssler in: Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 42 Rn. 20; Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2003 - AnwZ(B) 36/02 und vom 17. Mai 2004 - AnwZ(B) 48/03).
  • BGH, 08.11.2004 - AnwZ (B) 87/03

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls - Heilung der

  • BGH, 04.05.2020 - AnwSt (B) 3/20

    Ausdrückliche Bezeichnung der grundsätzlichen Rechtsfrage in der

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